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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der GeoSphere Austria, Bundesanstalt für Geologie, Geophysik, Klimatologie und Meteorologie

Sie können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GeoSphere Austria auch im PDF-Format anzeigen lassen. 

1. Allgemeines, Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der GeoSphere Austria – Bundesanstalt für Geologie, Geophysik, Klimatologie und Meteorologie (in weiterer Folge „GeoSphere Austria“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der GeoSphere Austria und deren Kunden bzw Leistungsbeziehern in der Folge kurz „Kunde“ genannt.

Sämtliche Leistungen der GeoSphere Austria, Lieferungen, Angebote und sonstige Vereinbarungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden für die gesamte Geschäftsbeziehung mit der GeoSphere Austria ausdrücklich ausgeschlossen und werden im Ausnahmefall nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die GeoSphere Austria deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die bloße Unterlassung eines Widerspruchs gegen andere AGB ebenso wie die Vertragserfüllung durch die GeoSphere Austria führt in keinem Fall dazu, dass diese damit als vereinbart gelten.

Soweit Verträge, Vereinbarungen oder Angebote der GeoSphere Austria im Einzelfall abweichende oder entgegenstehende Bestimmungen enthalten, haben diese individuellen Vertragsregelungen Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedoch lediglich klarstellende und/oder ergänzende bzw. konkretisierende Bestimmungen enthalten, so gelten sie neben den im Einzelfall vereinbarten Regelungen.

Die nachfolgenden, einen integrierten Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bildenden ergänzenden Geschäftsbedingungen enthalten für den jeweils festgelegten Geltungsbereich ergänzende und konkretisierende Regelungen. Diese treten neben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und verdrängen diese nur dort und in dem Umfang, wo sie speziellere Regelungen enthalten.

Allfällige Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden den Vertragspartnern der GeoSphere Austria, mit denen die GeoSphere Austria in laufender Geschäftsbeziehung steht, schriftlich bekannt gegeben. Hier genügt es, dass die GeoSphere Austria auf eine Änderung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich hinweist, sofern die Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Website der GeoSphere Austria (www.geosphere.at) öffentlich abrufbar sind. Allfällige Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit ihrer Bekanntgabe in Kraft. Der Kunde ist jedoch – unbeschadet der zwischen ihm und der GeoSphere vereinbarten Vertragslaufzeit bzw der vereinbarten Kündigungsbestimmungen - berechtigt, das zwischen ihm und der GeoSphere Austria bestehende Vertragsverhältnisses binnen eines Monats ab Benachrichtigung von der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum (auf den Tag der Kündigungserklärung) nächstfolgenden Monatsletzten aufzukündigen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die gleichzeitige Verwendung aller geschlechtsspezifischer Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

2. Leistungen der GeoSphere Austria

Leistungsumfang

Die GeoSphere Austria ist zur Erbringung von Leistungen in den Bereichen Geologie, Geophysik, Klimatologie und Meteorologie als Anstalt öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit errichtet.

Lieferung, Bereitstellung

Die Lieferung der von der GeoSphere Austria angebotenen Leistungen erfolgt elektronisch bzw im Wege des Abrufs durch den Kunden oder – sofern sich dies aus der zu erbringenden Leistung ergibt – vor Ort, soweit nicht im Einzelfall eine abweichende Liefervereinbarung getroffen wird. Die Lieferung erfolgt unter Nutzung geeigneter, marktüblicher und dem Stand der Technik entsprechender Übermittlungsdienste, wie insbesondere Telekommunikationsdiensten, dh insbesondere Telefon, Fax, Internet etc. Der GeoSphere Austria steht es jedoch frei, zur Übermittlung der Leistungen aufgrund des technischen Fortschritts oder wissenschaftlicher Erkenntnisse neuere bzw andere Technologien bzw Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten. Eine solche allfällige Umstellung der Übermittlungsart berechtigt den Kunden weder zum Vertragsrücktritt noch zur Geltendmachung allfälliger Entgeltsminderungen oder sonstiger Ansprüche welcher Art auch immer. Der Kunde wiederum verpflichtet sich, über die für die vereinbarungsgemäße Lieferung und Bereitstellung der von der GeoSphere Austria zu erbringenden Leistungen erforderlichen technischen Systeme und Geräte, insbesondere zB Computer, Telefon, Faxgerät, Email sowie gegebenenfalls über die erforderlichen Softwareprogramme etc zu verfügen. Die GeoSphere Austria übernimmt keine wie auch immer geartete Haftung für allfällige, aufgrund Fehlens oder Nichtfunktionierens der erforderlichen technischen Einrichtungen des Kunden eintretende Liefer- und Leistungsverzögerungen bzw allfällige fehlerhafte Übertragungen. Weiters hat der Kunde durch geeignete Vorkehrungen sicherzustellen, dass der unberechtigte Zugriff auf die übermittelten Informationen durch Dritte ausgeschlossen ist. Dies betrifft insbesondere die Sicherung des Zugangs zu Übermittlungsgeräten und den Schutz von Zugangsinformationen (Nutzerkennungen, Passworte oä). Die Lieferung der von der GeoSphere Austria zu erbringenden Leistungen erfolgt an die vom Kunden (zuletzt) bekanntgegebene Adresse. Die GeoSphere Austria ist nicht verpflichtet, den ordnungsgemäßen Eingang der zu liefernden Leistungen beim Kunden zu überprüfen und leistet daher insofern auch keine Gewähr. Die GeoSphere Austria übernimmt keine Haftung für die ununterbrochene Verfügbarkeit der Leistungen. Insbesondere haftet die GeoSphere Austria nicht für technisch und/oder wartungsbedingte Unterbrechungen und Ausfälle, fehlende und/oder fehlerhafte Übertragungen oder sonstige technische Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Lieferung der von der GeoSphere Austria zu erbringenden Leistungen, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von der GeoSphere Austria herbeigeführt wurden.

Lieferbeginn

Soweit einzelvertraglich keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, beginnt die GeoSphere Austria die Lieferung der vertraglich vereinbarten Leistungen mit dem auf das wirksame Zustandekommen des Vertrages folgenden Monatsersten.

Leistungsänderungen und technischer Fortschritt

Die GeoSphere Austria behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen der GeoSphere Austria für den Kunden zumutbar ist, insbesondere aber wenn dies aufgrund von Gesetzesänderungen oder –ergänzungen notwendig ist.

Die GeoSphere Austria wird betroffene Kunden über etwaige Änderungen zeitgerecht informieren.

Weiters steht es der GeoSphere Austria frei, zur Erbringung der Leistungen aufgrund des technischen Fortschritts oder wissenschaftlicher Erkenntnisse neuere bzw andere Technologien bzw Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten. Eine solche allfällige technische Umstellung berechtigt den Kunden weder zum Vertragsrücktritt noch zur Geltendmachung allfälliger Entgeltsminderungen oder sonstiger Ansprüche welcher Art auch immer.

Kostenlose Dienste

Soweit die GeoSphere Austria kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Recht auf Minderung, Wandlung oder Erstattung gleichzeitig entgeltlich bezogener Dienste und Leistungen ergibt sich daraus nicht.

Die von der GeoSphere Austria als öffentlicher Stelle, Einrichtung öffentlichen Rechts und Forschungseinrichtung im Sinne der PSI-Richtlinie unentgeltlich zu erbringenden Leistungen sowie jene nach § 4 Abs 1, 2 und 3 Ziffer 9 und 10 GSAG oder aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.

3. Zustandekommen des Vertrages, Laufzeit und Kündigung

Zustandekommen des Vertrages

Angebote der GeoSphere Austria sind freibleibend und unverbindlich, soweit im Einzelfall nicht anderes ausgewiesen ist. Der Vertrag kommt nach schriftlicher Erteilung des Auftrags, spätestens jedoch mit Beginn der Ausführung des Auftrages oder Unterfertigung des Vertrages durch sämtliche Vertragsparteien zustande.

Laufzeit

Die Dauer des Vertragsverhältnisses zwischen der GeoSphere Austria und dem Kunden ist im Einzelfall festzulegen. Wird im Einzelfall die Dauer des Vertragsverhältnisses zwischen der GeoSphere Austria und dem Kunden nicht Seite gesondert vereinbart, so gilt dieses als auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.

Kündigung

a) ordentliche Kündigung Vertragsverhältnisse zwischen der GeoSphere Austria und dem Kunden können – soweit im Einzelfall nicht anderes vereinbart wurde - von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Quartalsende gekündigt werden.

b) außerordentliche Kündigung Soweit im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, können Vertragsverhältnisse zwischen der GeoSphere Austria und dem Kunden ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von der GeoSphere Austria gekündigt werden, wenn

• der Kunde seinen Geschäftsbetrieb einstellt;

• der Kunde gegen eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines allfälligen zwischen ihm und der GeoSphere Austria bestehenden Vertrages verstößt oder die Interessen der GeoSphere Austria sorgfaltswidrig vernachlässigt;

• der Kunde mit der Zahlung des monatlichen Entgelts in Verzug gerät und trotz Setzung einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen das rückständige Entgelt nicht zur Gänze entrichtet wird;

• über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein solches Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.

Gleichermaßen können Vertragsverhältnisse zwischen der GeoSphere Austria und dem Kunden – mangels anderslautender Vereinbarung - vom Kunden ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn

• die GeoSphere Austria den Betrieb jenes Geschäftszweiges, der für die Erfüllung der sie nach den Bestimmungen des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages treffenden Pflichten erforderlich ist, einstellt;

• die GeoSphere Austria gegen eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines allfälligen zwischen ihr und dem Kunden bestehenden Vertrages gröblich verstößt oder die Interessen des Kunden sorgfaltswidrig vernachlässigt;

• über das Vermögen der GeoSphere Austria das Insolvenzverfahren eröffnet, oder ein solches Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.

Jegliche Art der Kündigung bedarf der Schriftform. E-Mail (nicht aber Telefax) erfüllen dieses Schriftformerfordernis hinreichend.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Entgelt

Die GeoSphere Austria erbringt ihre Leistungen, soweit es sich nicht ausdrücklich um unentgeltliche Leistungen handelt, gegen Entgelt. Die Höhe des Preises wird im Einzelfall festgelegt.

Im Zweifel verstehen sich alle Preise netto und exklusive allfälliger Nebenkosten (Gebühren oder sonstige Abgaben).

Fälligkeit

Zahlungen sind, sofern im Einzelfall nicht Abweichendes vereinbart wird, binnen 30 Kalendertagen nach Rechnungszugang ohne Abzug zur Zahlung fällig und zu leisten.

Umsatzsteuer und sonstige Gebühren und Abgaben

Soweit die GeoSphere Austria im Hinblick auf die konkrete Leistung umsatzsteuerpflichtig ist, wird die GeoSphere Austria die Umsatzsteuer zusätzlich zum vereinbarten Entgelt in Rechnung stellen. In diesem Fall begründet die zusätzliche Verrechnung der Umsatzsteuer für den Vertragspartner kein Rücktrittsrecht.

Allfällige Änderungen von Steuersätzen, Abgaben und/oder Gebühren oder anderen öffentlich-rechtlichen Abgaben, die im Hinblick auf die von der GeoSphere Austria zu erbringenden Leistungen fällig werden, werden von der GeoSphere Austria jederzeit ab Geltung einer allfälligen gesetzlichen Änderung in Rechnung gestellt und berechtigen den Vertragspartner nicht zu einem vorzeitigen Vertragsrücktritt.

Wertsicherung

Von der GeoSphere Austria in Rechnung gestellte Entgelte für periodisch wiederkehrende Leistungen sind wertgesichert. Als Berechnungsbasis dient der von der STATISTIK AUSTRIA verlautbarte Verbraucherpreisindex in der jeweils gültigen Fassung. Als Bezugsgröße gilt die im Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Das Entgelt wird einmal jährlich unter Heranziehung der für den Jänner verlautbarten Indexzahl, mit Wirkung für das laufende Kalenderjahr angepasst. Sollte der Index der Verbraucherpreise nicht mehr verlautbart werden, gilt jener von einer amtlichen Stelle verlautbarte Index als Grundlage für die Wertsicherung, der diesem Index am ehesten entspricht. Das Recht der GeoSphere Austria, eine sich aufgrund der Indexänderung ergebende Erhöhung des Entgelts zu fordern, erlischt ausschließlich dann, wenn dieses Recht nicht innerhalb von drei Jahren ab der relevanten Indexerhöhung geltend gemacht wird. Die Nichtberechnung bzw. Nichtanhebung gilt - unabhängig von der Dauer - nicht als Verzicht.

Verzug

Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die GeoSphere Austria berechtigt, nach vorheriger Mahnung unter Setzung einer zweiwöchigen Nachfrist und entsprechender Androhung die Leistung auszusetzen. Das Recht der GeoSphere Austria zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses bleibt hiervon unberührt.

Verzugszinsen

Für den Fall, dass ein Kunde mit der Zahlung des ihm vorgeschriebenen Rechnungsbetrages zur Gänze oder teilweise in Verzug gerät, werden – vorbehaltlich der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens – Zinsen in Höhe von 12 % p.a. des im Verzug befindlichen Betrages in Rechnung gestellt.

Mahn- und Inkassospesen

Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die der GeoSphere Austria entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Sofern die GeoSphere Austria das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Kunde Seite 6 von 20 pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 15,00 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 5,60 zu bezahlen.

Zurückbehaltung

Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtleistung, beanspruchten Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelung zurückzuhalten.

5. Schadenersatz, Gewährleistung

Die GeoSphere Austria haftet - unabhängig davon, ob es sich um eine vertragliche, außervertragliche oder um eine gesetzliche Anspruchsgrundlage handelt - wegen einer von ihr zu vertretenden Pflichtverletzung gleich aus welchem Rechtsgrund, nur im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – mit Ausnahme bei Personenschäden – ausgeschlossen.

Daneben bzw darüber hinaus sind Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber der GeoSphere Austria, egal welcher Rechtsnatur diese sein mögen, wenn und soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht, ausgeschlossen.

Ein allfälliger Schadenersatzanspruch ist bei sonstigem Ausschluss binnen sechs Monaten ab Kenntnis schriftlich bei der GeoSphere Austria geltend zu machen.

Eine allfällige Haftung für grob schuldhaftes Handeln ist mit der Höhe des Auftragsvolumens, maximal aber EUR 440.000,- der Höhe nach begrenzt.

Die GeoSphere Austria haftet nicht für allfällige Liefer- und/oder Leistungsverzögerungen, die aufgrund höherer Gewalt bzw aufgrund von Ereignissen die der GeoSphere Austria die Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streik, Sperrung, behördliche Anordnungen, Ausfall oder Störung von Kommunikationsnetzen etc), auch dann wenn sie bei Lieferanten oder Auftragnehmern der GeoSphere Austria oder deren Sublieferanten oder Subauftragnehmern eintreten und bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren.

Im Hinblick auf allfällige Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 377 UGB idjgF, soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw in den einzelnen Verträgen nicht abweichendes vereinbart ist. Grundlage der Gewährleistung/Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Leistungen getroffene Vereinbarung. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe der jeweiligen Leistungen an den Kunden. Die Übergabe gilt im Zweifel mit elektronischem Zugang/Verarbeitung der von der GeoSphere Austria gelieferten Leistungen als erfolgt.

Aus dem Titel der Gewährleistung hat der Kunde bei behebbaren Mängeln ausschließlich Anspruch auf Verbesserung oder Nachtrag des Fehlenden, wenn die Mängel bei der Leistungserbringung von der GeoSphere Austria zu vertreten sind.

Für Verzug und Unmöglichkeit der Leistung haftet die GeoSphere Austria nur, soweit diese durch sie zu vertreten ist sowie für das Vorhandsein zugesicherter Eigenschaften. Der Ersatz von Folgeschäden und reinen Vermögensschäden, nicht erzieltem Gewinn oder Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen Kunden ist im gesetzlich zulässigen Ausmaß ausgeschlossen. Die Beweislast für das Vorliegen grober Fahrlässigkeit obliegt dem Geschädigten.

Weiters übernimmt die GeoSphere Austria keine Haftung für die aus den – entsprechend den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen - zur Verfügung gestellten Informationen durch den Kunden abgeleiteten Produkte und Services. Der Kunde erklärt, die GeoSphere Austria bezüglich jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte völlig schad- und klaglos zu halten.

6. Nutzungsrechte

Soweit im konkreten Fall gesetzlich keine abweichenden Regelungen bestehen (hierbei wird insbesondere auf §5 GSAG, BGBL. I Nr. 60/2022 verwiesen), hat der Kunde das nicht ausschließliche Recht, die zur Verfügung gestellten Informationen zeitlich auf die Vertragslaufzeit, örtlich auf das Vertragsgebiet – sofern im Einzelfall eine entsprechende Festlegung fehlt, auf das österreichische Staatsgebiet - und sachlich auf den Vertragszweck beschränkt zu nutzen. Eine darüberhinausgehende Nutzung ist ohne schriftliche Zustimmung der GeoSphere Austria nicht erlaubt.

Das Copyright an den von der GeoSphere Austria gemäß einzelvertraglicher Vereinbarung zur Verfügung gestellten Leistungen und Informationen insbesondere meteorologischen Prognosedaten, Grafiken, Visualisierungen, Informationen von „Aufschluss- und Datenerhebungsarbeiten entsprechend §3 lit. 17 GSAG - BGBL. I Nr. 60/2022, etc verbleibt bei der GeoSphere Austria.

Der Kunde ist nicht berechtigt, von der GeoSphere Austria erbrachte Leistungen, insbesondere die zur Verfügung gestellten Informationen, Dienste oder Services, unabhängig davon, ob dies in schriftlicher Form, auf Datenträgern oder in elektronischer Form oder mündlich geschieht, an Dritte – sei es entgeltlich oder unentgeltlich – weiterzugeben oder in sonst einer Art und Weise Dritten zur Verfügung zu stellen. „Dritter“ ist jede Person, die vom Kunden verschieden ist, auch wenn sie zu einem der Vertragspartner in irgendeiner Beziehung steht.

Soweit der Kunde im Einzelfall zu einer Weiterverwendung und/oder Veröffentlichung der von der GeoSphere Austria zur Verfügung gestellten Leistungen berechtigt ist (zB weil diese als Grundlage von technischen Gutachten und fachlichen Beurteilungen dienen), ist die GeoSphere Austria als Quelle anzuführen und ist dies wie folgt zu bezeichnen: © GeoSphere Austria. Im Übrigen wird auf die nachstehenden ergänzenden Geschäftsbedingungen für die Datennutzung verwiesen.

7. Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand und Sonstiges

Erfüllungsort

 Erfüllungsort ist Wien.

Vertragssprache

 Vertragssprache ist deutsch. 

Anzuwendendes Recht

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter gleichzeitigem Ausschluss aller Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand

Ausschließlich zuständig ist das jeweils sachlich zuständige Gericht für Wien Innere Stadt.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Teile eines Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, oder sollten diese unvollständig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und sind so auszulegen bzw zu ergänzen, dass der beabsichtigte Zweck in rechtlich zulässiger Weise, nach dem Willen der Vertragsparteien möglichst genau erreicht wird.

Benachrichtigungen an Vertragspartner

Benachrichtigungen und Zustellungen an den Kunden, sind an die jeweils zuletzt bekannt gegebene Adresse zu richten. Sollte der Kunde die Änderung seiner Anschrift nicht bzw. nicht rechtzeitig schriftlich bekannt gegeben haben, so ist die GeoSphere Austria diesbezüglich völlig schad- und klaglos zu halten.

Abtretungsverbot

Forderungen gegen die GeoSphere Austria dürfen nicht abgetreten werden, es sei denn die GeoSphere Austria hat der Forderungsabtretung vorher schriftlich zugestimmt.

Verbrauchergeschäfte

Für die Rechtsbeziehung zu Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG gelten die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur insoweit, als gesetzlich nicht zwingend anderes vorgesehen ist.

GeoSphere Austria - Bundesanstalt für Geologie, Geophysik, Klimatologie und Meteorologie Hohe Warte 38 A – 1190 Wien Telefon: +43 (0)1 360 26 2003 Telefax: +43 (0)1 369 12 33 Email: kontakt@geosphere.at www.geosphere.at

ERGÄNZENDE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für die Bereitstellung meteorologischer Daten sowie die Erbringung von meteorologischen Dienstleistungen durch die GeoSphere Austria


1. Allgemeines

Diese ergänzenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen des nationalen meteorologischen und geophysikalischen Dienstes der GeoSphere Austria und die im Rahmen dessen von der GeoSphere Austria zu erbringenden Dienstleistungen. 2. Besondere Haftungsbestimmungen Die GeoSphere Austria hat ein Qualitätsmanagement-System (QM) eingeführt und ist seit Oktober 2003 zertifiziert (nach ÖNORM EN ISO 9001:2000). Eines der QM-Ziele ist, dass die Verfügbarkeit der Daten mindestens 98% beträgt. Da bei der großen Datenmenge, die EDV-gestützt verarbeitet wird, Ausfälle nicht zur Gänze ausgeschlossen werden können, ist ein Datenausfall innerhalb des QM-Zieles weder Anlass für Beschwerde noch für Preisnachlass.

Die GeoSphere Austria erbringt ihre Leistungen nach den anerkannten Regeln der Wissenschaft und Technik.

Da die tatsächliche Wetterlage erfahrungsgemäß jedoch nicht immer verlässlich vorhergesagt werden kann, stellen die Leistungen der GeoSphere Austria lediglich Prognosen dar, die sich auf die Erfahrungen mit gewissen Wahrscheinlichkeiten stützen. Abweichungen von der tatsächlichen Wetterlage können daher nicht vermieden werden. Die GeoSphere Austria übernimmt demzufolge keine wie auch immer geartete Haftung gegenüber dem Kunden bzw mit diesem verbundenen dritten Personen im Zusammenhang mit einer allfälligen Nicht-Übereinstimmung von meteorologischen Daten und Prognosen mit der tatsächlich eintretenden bzw in der Vergangenheit eingetretenen Wetterlage.

Für den Fall, dass von der GeoSphere Austria betriebene Wetterstationen ausfallen sollten und eine Ersatzbeschaffung nicht oder nur unter erheblichem wirtschaftlichen und/oder technischen Aufwand möglich ist, ist die GeoSphere Austria berechtigt, ihre Leistungen für die Dauer der Hinderung hinauszuschieben oder – im Falle einer zu erwartenden dauerhaften – NichtVerfügbarkeit von Daten – vom Vertrag wahlweise gänzlich oder im Hinblick auf den noch nicht erfüllten Teil zumindest teilweise – zurückzutreten.

ERGÄNZENDE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für den Verlag und die Nutzung des Webshops der GeoSphere Austria

1. Produktangebot der GeoSphere Austria

Das Produktangebot der GeoSphere Austria ist der Website (www.geosphere.at) zu entnehmen.

Der GeoSphere Austria steht es jederzeit frei, das Produktangebot abzuändern, zu erweitern oder einzuschränken.

Die in den Produktinformationen und -details enthaltenen Beschreibungen, Zeichnungen oder Abbildungen der angebotenen Produkte sowie Preislisten, Drucksachen, Kataloge oder eigene Datenträger sind nach bestem Wissen gefertigt. Die GeoSphere Austria übernimmt keine Haftung für eventuelle Druckfehler, technische Änderungen an den Produkten, Eigenschaften der Produkte bzw Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Die GeoSphere Austria haftet auch nicht für direkte oder indirekte Schäden oder Folgeschäden, einschließlich entgangenen Geschäftsgewinns oder entgangener Einsparungen, es sei denn, bestimmte Eigenschaften werden dem Kunden schriftlich ausdrücklich als verbindlich zugesichert.

Grundsätzlich wird Software zwecks Lesen und Bearbeitung der digitalen Daten dem Kunden von der GeoSphere Austria nicht zur Verfügung gestellt, sofern diese in den Produktinformationen nicht ausdrücklich dem Kunden angeboten wird.

Die GeoSphere Austria bemüht sich, Produkte des Webshops ohne Störungen zur Verfügung zu stellen. Durch Wartungsarbeiten oder Störungen können die Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt und/oder zeitweise unterbrochen werden. Entschädigungsansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Sämtliche Produktangebote sowie Produktinformationen der GeoSphere Austria sind stets freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine schriftliche Bindungserklärung gegenüber dem Kunden abgegeben wird.

2. Vertragspartner (Kunde)

Bestellungen, die über das eingeschränkte Produktangebot hinausgehen, erfordern die Bekanntgabe von kundenbezogenen Daten (namentlich bekannte Kunden), sowie eine schriftliche Zustimmung des Kunden für den Erwerb des Produkts laut Angebot der GeoSphere Austria.

Der Kunde haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen Daten, die er im Zuge des Geschäftsverkehrs der GeoSphere Austria bekannt gibt.

Änderungen von kundenbezogenen Daten sind von namentlich bekannten Kunden der GeoSphere Austria bekannt zu geben.

Für die vertrauliche Behandlung seines Benutzernamens und Kennwortes ist der registrierte Kunde ausschließlich selbst verantwortlich.

Der Kunde haftet für alle Handlungen, die über seinen Zugang im Webshop abgewickelt werden. Durch Eingabe des korrekten Benutzernamens und des  Kennwortes gilt der jeweilige Kunde der GeoSphere Austria gegenüber als legitimiert.

Die GeoSphere Austria trifft keine Verpflichtung, die Identität des Kunden zu überprüfen. Die GeoSphere Austria haftet nicht für Verluste oder Schäden, die sich aus einem Verstoß gegen diese Bestimmung durch den registrierten Kunden ergeben.

3. Vertragsabschluss

Die Darstellung der Produkte auf der Website der GeoSphere Austria, im Onlineshop oder in Apps, Katalogen, Broschüren oder Werbungen etc erfolgt ohne Obligo und stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.

Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages durch Bestellung über den Webshop der GeoSphere Austria ab.

Der elektronische Geschäftsverkehr mit der GeoSphere Austria setzt die Verwendung eines geeigneten Browsers voraus.

Die Bestellungen sind ausschließlich über die im Webshop enthaltenen Bestellmasken möglich.

Ausgefüllte Bestellmasken bzw der Warenkorb werden nach Überprüfung vom Kunden durch Mausklick verbindlich bestätigt und an die GeoSphere Austria übermittelt (Bestellung). Die GeoSphere Austria ist nicht verpflichtet, per elektronischem Geschäftsverkehr übermittelte, verstümmelte Nachrichten zu rekonstruieren.

Nach Überprüfung der Vertragserklärung (Bestellung) erhält der Kunde im Zuge des Bestellvorganges (Webshop) eine Auftragsbestätigung iSd § 5d Konsumentenschutzgesetz (KSchG) auf die vom Kunden angegebene EMail-Adresse übermittelt.

Ein gültiges Vertragsverhältnis im Webshop kommt nur durch eine ausdrückliche Erklärung (Auftragsbestätigung) der GeoSphere Austria an den Kunden mittels E-Mail zustande. Für diese und für die Übertragung von anderen rechtlichen Mitteilungen hat der Kunde im Webshop eine E-Mail-Adresse bekannt zu geben.

Der GeoSphere Austria steht es frei, Angebote auch nur teilweise anzunehmen.

4. Preis, Fälligkeit

Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Umsatzsteuer der Republik Österreich. Etwaige sonstige Kosten wie zB Versandkosten und Verpackungskosten sind im Preis der Waren nicht inbegriffen und werden gesondert ausgewiesen. Es gelten die Preise des Tages der Bestellung.

Der Kaufpreis ist bei Bestellung der Waren fällig. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die GeoSphere Austria über den Betrag verfügen kann.

5. Bezugs- und Zahlungsbedingungen

Der Bezug von Produkten der GeoSphere Austria ist sowohl für namentlich bekannte (registrierte) als auch für anonyme (unregistrierte) Kunden möglich. Im Webshop ist der Bezug von Produkten der GeoSphere Austria nur für registrierte Kunden möglich.

Für unregistrierte Kunden steht nur ein eingeschränktes Produktangebot zur Verfügung, wobei die Bezahlung grundsätzlich unmittelbar nach Übergabe der (des) bestellten Produkte(s) – Zug um Zug – zu erfolgen hat.

Für namentlich bekannte und registrierte Kunden besteht die Möglichkeit des Bezuges von Produkten, die über das eingeschränkte Produktangebot hinausgehen. Im Rahmen der Zahlungsvariante Zug um Zug hat die Bezahlung des Kunden unmittelbar nach Übergabe der (des) Produkte(s) zu erfolgen.

Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die der GeoSphere Austria entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und angemessen sind, zu ersetzen. Bei Zahlungsverzug sind zusätzlich 12 % Verzugszinsen p.a. zu entrichten.

Die GeoSphere Austria behält sich das Eigentum am Kaufgegenstand bis zum vollständigen Eingang des Kaufpreises vor.

6. Versand, Reklamationen

Der Versand erfolgt zu Lasten und auf Gefahr des Kunden. Die GeoSphere Austria haftet weder für Verlust noch Schäden beim Transport.

Transportschäden sind vom Kunden im eigenen Interesse sofort bei Erhalt zu beanstanden und vom Zusteller bestätigen zu lassen.

Der Nicht-Erhalt bestellter Ware ist vom Kunden rechtzeitig, dh nach Ablauf der veranschlagten Lieferzeit, spätestens jedoch binnen 30 Tagen ab Bestelleingang zu melden. Außerhalb dieser Frist erfolgte Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.

7. Elektronische Downloadprodukte

Für elektronische Downloadprodukte gilt der Download des Produktes als Versand.

Alle Inhalte elektronischer Downloadprodukte sind urheberrechtlich geschützt. Das Copyright liegt – sofern im Einzelfall von der GeoSphere Austria nicht anders angegeben - bei der GeoSphere Austria. Soweit der Kunde im Einzelfall von der GeoSphere Austria bezogene elektronische Downloadprodukte weiterverwendet und/oder veröffentlicht, ist die GeoSphere Austria als Quelle anzuführen und ist dies wie folgt zu bezeichnen: © GeoSphere Austria. Bei Darstellungen im Internet ist der Quellvermerk mit einem Link auf www.geosphere.at zu hinterlegen. Dies gilt auch für Folgeprodukte oder veränderte Daten, die aus den bereitgestellten Daten der GeoSphere Austria abgeleitet wurden.

Alle Inhalte dürfen - sofern nicht anders vereinbart - ausschließlich für den privaten Gebrauch verwendet werden. Die Nutzungsrechte sind nicht übertragbar.

Der Kunde kann im elektronischen Downloadprodukt recherchieren und lesen und für eigene Zwecke (Archivierung) einen Ausdruck von Dokumenten durchführen.

Der Kunde ist verpflichtet, die Inhalte ausschließlich in der gewährten Form zu nutzen. Nicht erlaubt sind insbesondere: das Spiegeln von Daten auf Servern ohne Zustimmung der GeoSphere Austria, die eigenmächtige Vervielfältigung der Inhalte, insbesondere zu gewerblichen Zwecken, die Ermöglichung der Vervielfältigung der Inhalte durch Dritte, die Zugänglichmachung der Inhalte über Internet, die Zugänglichmachung der Inhalte gegen Entgelt, die Publikation der Inhalte ohne Zustimmung der GeoSphere Austria, die technische Umwandlung und/oder Bearbeitung der Downloadprodukte und/oder deren inhaltliche Umarbeitung.

8. Verzug, Gewährleistung und Schadenersatz

Für Verzug und Unmöglichkeit der Leistung haftet die GeoSphere Austria nur, soweit diese durch sie zu vertreten ist sowie für das Vorhandsein zugesicherter Eigenschaften. Der Ersatz von Folgeschäden und reinen Vermögensschäden, nicht erzieltem Gewinn oder Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen Kunden ist im gesetzlich zulässigen Ausmaß ausgeschlossen. Die Beweislast für das Vorliegen grober Fahrlässigkeit obliegt dem Geschädigten.

Im Hinblick auf allfällige Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw allenfalls einzelvertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist.

Grundlage der Gewährleistung/Mängelhaftung ist vor allem die zwischen der GeoSphere Austria und dem Kunden über die Beschaffenheit der Leistungen getroffene Vereinbarung.

Aus dem Titel der Gewährleistung hat der Kunde bei behebbaren Mängeln ausschließlich Anspruch auf Verbesserung oder Nachtrag des Fehlenden, wenn die Mängel bei der Leistungserbringung von der GeoSphere Austria zu vertreten sind.

Preisminderung oder Auflösung des Vertrags kann vom Kunden nur gefordert werden, wenn die Verbesserung und der Austausch nicht möglich sind, für die GeoSphere Austria mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre oder wenn die GeoSphere Austria dem Verlangen des Kunden nicht oder nicht in angemessener Frist nachgekommen ist.

Das Recht auf Auflösung des Vertrags ist ausgeschlossen, wenn es sich bloß um einen geringfügigen Mangel handelt.

Für jeden gegen die GeoSphere Austria gerichteten Anspruch auf Schadenersatz wegen einer von der GeoSphere Austria zu vertretenden Pflichtverletzung gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet die GeoSphere Austria nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – mit Ausnahme bei Personenschäden - ausgeschlossen.

Insbesondere übernimmt die GeoSphere Austria keine Gewähr und haftet nicht für den Inhalt der Waren, insbesondere nicht für die formelle oder inhaltliche Richtigkeit oder Rechtmäßigkeit der darin enthaltenen Aussagen, Texte, Bilder, Ton- oder Bildtonträger etc.

Die Anwendung des § 7 VGG (Aktualisierungspflicht bei Waren mit digitalen Elementen sowie bei digitalen Leistungen) wird von der GeoSphere Austria ausdrücklich ausgeschlossen.

9. SONDERBESTIMMUNG für VERBRAUCHER iSd § 1 KSchG Rücktritt – Widerrufsbelehrung

Verbraucher iSd § 1 KSchG können ihre Vertragserklärung bei entgeltlichen Verträgen, auch wenn sie im Fernabsatz per Webshop, E-Mail oder telefonisch abgeschlossen wurden unter folgenden Voraussetzungen widerrufen:

Widerrufsrecht für Waren

Der Kunde hat das Recht, den Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt an dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter (der nicht Beförderer ist) die Ware (im Falle von Teillieferungen einer einheitlichen Bestellung die letzte Ware) in Besitz genommen hat.

Sonderbestimmungen über die Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden (zB Downloads oä)

Bei der Bereitstellung digitaler Inhalte (zB Downloads) erlischt das Rücktrittsrecht dann, wenn die GeoSphere Austria mit der Vertragserfüllung begonnen hat.

Ist der Kunde zu einer Zahlung verpflichtet, entfällt das Rücktrittsrecht nur,

  • wenn der Kunde dem Beginn der Vertragserfüllung vor Ablauf der Rücktrittsfrist ausdrücklich zugestimmt hat und
  • der Kunde bestätigt hat, zur Kenntnis genommen zu haben, dass er durch den vorzeitigen Beginn der Vertragserfüllung sein Rücktrittsrecht verliert, und
  • wenn die GeoSphere Austria dem Kunden eine Bestätigung des Vertrages zur Verfügung gestellt hat.

Das Widerrufsrecht ist durch eine eindeutige schriftliche (Widerrufs)Erklärung an die GeoSphere Austria – Bundesanstalt für Geologie, Geophysik, Klimatologie und Meteorologie, Hohe Warte 38, 1190 Wien, direktion@geosphere.at auszuüben.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei

  • bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind,
  • bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde sowie
  • bei Verträgen zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen. 

Folgen des Widerrufs

Im Falle eines Widerrufs ist die GeoSphere Austria verpflichtet, dem Kunden die von ihm im Hinblick auf das widerrufene Rechtsgeschäft geleisteten Zahlungen einschließlich Lieferkosten (mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass vom Kunden eine andere Art der Lieferung als die von der GeoSphere Austria angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt wurde), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei der GeoSphere Austria eingegangen ist.

Der GeoSphere Austria steht die Wahl der Rückzahlungsart frei, jedoch ist die GeoSphere Austria nicht berechtigt allfällige Entgelte für die Rückzahlung zu verrechnen.

Die GeoSphere Austria ist berechtigt, die Rückzahlung verweigern bis sie die Ware wieder zurückerhält oder bis der Kunde den Nachweis erbringt, dass die Ware zurückgesandt wurde, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich, spätestens aber binnen vierzehn Tagen ab dem Tag der Widerrufserklärung, an die GeoSphere Austria zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn die Ware vor Ablauf der Frist abgesendet wird.

Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware trägt der Kunde. Der Kunde haftet zudem für jedweden Wertverlust, der auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang durch den Kunden zurückzuführen ist.

Verlust des Widerrufsrechts:

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen zur Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten, wenn der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird und er Kenntnis davon hatte, dass er durch diese Zustimmung auf sein Widerrufsrecht verzichtet hat.

ERGÄNZENDE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für die Datennutzung

1. Allgemeines

Diese ergänzenden Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung und Verwendung von allen geologischen, geowissenschaftlichen, geophysikalischen, klimatologischen und meteorologischen analogen und digitalen Daten, die im Eigentum der GeoSphere Austria stehen („Daten“), sofern diese von Dritten verwendet werden.

Die nachstehenden Bestimmungen gelten sowohl für die Verwendung von Daten selbst, als auch für jede Art der Darstellung dieser (zB im Internet, als Kartenwerke oder Plots, Pläne, Modelle, Konzepte, Muster, Unterlagen oder sonstige Werke).

Die nachstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für alle sonstigen allenfalls bestehenden gewerblichen Schutzrechte der GeoSphere Austria und soweit gesetzlich nicht andere zwingende Regelungen bestehen.

2. Inhalt und Umfang des Datennutzungsrechts

Dem Kunden wird eine nicht ausschließliche Nutzungsgenehmigung (Werknutzungsbewilligung) erteilt, die erst mit Bestätigung der Kenntnisnahme und nur unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen wirksam wird. Die Berechtigung zur Nutzung der im Internet abrufbaren Seiten bzw Dienste ist an die Anerkennung dieser Nutzungsbedingungen gebunden.

Im Fall der Weitergabe von Daten, die im Eigentum der GeoSphere Austria stehen, bleibt die GeoSphere Austria Eigentümerin der Daten. Darüber hinaus behält die GeoSphere Austria die exklusiven Werknutzungs- und Verwertungsrechte an den Daten.

Die Nutzung der von der GeoSphere Austria zur Verfügung gestellten Daten ist nur für den Eigengebrauch erlaubt.

Die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe der Daten, der Verkauf der Nutzungsrechte oder die Vergabe von Unterlizenzen an Dritte, ist nicht zulässig. Gleichermaßen ist der Kunde nicht berechtigt, die Daten – auf welche Weise auch immer – zu vervielfältigen; ausgenommen davon sind Vervielfältigungen zu Zwecken der Datensicherung. Weiters ist dem Kunden jedwede Vervielfältigung und Veränderung der Daten untersagt.

Der Kunde ist zur sorgsamen Verwahrung der Daten verpflichtet und hat dafür Sorge zu tragen, dass Dritte keinen unerlaubten Zugriff auf die Daten haben. Der Kunde haftet hierfür auch für ihm zurechenbare Personen (zB Dienstnehmer).

Sowohl bei analoger als auch digitaler Verwendung der im Eigentum der GeoSphere Austria stehenden Daten, ist der Quellvermerk „©GeoSphere Austria“ anzuführen. Das gilt auch für Folgeprodukte oder veränderte Daten, die aus den bereitgestellten Daten abgeleitet wurden.

3. Verletzung der Nutzungsbedingungen

Im Falle einer Verletzung der Nutzungsbedingungen erlischt das Nutzungsrecht automatisch und mit sofortiger Wirkung.

Der Kunde haftet im Falle einer Verletzung der Nutzungsbedingungen für jeden der GeoSphere Austria hierdurch entstehenden Schaden.

Darüber hinaus ist der Kunde im Falle einer Verletzung der Nutzungsbedingungen zur Rückgabe der Daten sowie zur Bezahlung eines verschuldensunabhängigen und nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegenden Pönales in der Höhe von EUR 1.000,- verpflichtet.

Im Fall eines Streites trifft den Kunden die Beweispflicht, dass die anspruchsbegründenden Tatsachen für die Geltendmachung des Pönales nicht vorliegen.

Die GeoSphere Austria behält sich zudem weitere rechtliche Schritte vor.

4. Haftung der GeoSphere Austria

Die Daten werden von der GeoSphere Austria unter größter Sorgfalt bereitgestellt.

Die GeoSphere Austria übernimmt daher keine wie auch immer geartete Haftung oder Gewähr für bestimmte oder gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften oder die Aktualität der Daten, die Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der Daten sowie die technischen Änderungen an den Daten.

Es besteht keine Pflicht der GeoSphere Austria zur Aktualisierung oder zur Beobachtung der Aktualität; folglich besteht auch keine Pflicht, allfällige nicht mehr aktualisierte Produkte zu kennzeichnen.

Die GeoSphere Austria haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, (Mängel-)Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder entgangene Einsparungen.

Die GeoSphere Austria übernimmt auch keine Haftung für Informationen und deren Inhalte, die mit den Daten der GeoSphere Austria vom Kunden verarbeitet und/oder erstellt werden.

Schließlich haftet die GeoSphere Austria nicht für die Verwendbarkeit der Daten für bestimmte (individuelle) Zwecke des Kunden.

Die GeoSphere Austria ist bemüht, die Daten ohne Störungen zur Verfügung zu stellen, übernimmt jedoch keine Haftung für die Verfügbarkeit, den störungsfreien Betrieb und die Fehlerfreiheit des Datenbezugs.

Die Nutzung der Daten erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.

Für Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG gelten die vorstehenden Bestimmungen nach Maßgabe der §§ 8 und 9 KSchG.

ERGÄNZENDE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für die Erbringung von Sachverständigenleistungen durch die GeoSphere Austria

1. Allgemeines

Die gegenständlichen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der GeoSphere Austria und ihren Kunden über Gutachten, Beratungen, Prüfungen und sonstige Aufträge („Gutachten“), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

2. Auftragserteilung

Der Kunde hat der GeoSphere Austria alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen, Informationen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Er hat die GeoSphere Austria bei ihrer Arbeit zu unterstützen und unverzüglich auf Änderungen hinzuweisen, die für das Gutachten von Belang sind.

Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den Kunden oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten der GeoSphere Austria.

Auf Verlangen der GeoSphere Austria hat der Kunde die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Informationen in einer schriftlichen Erklärung zu bestätigen.

3. Rechte und Pflichten der GeoSphere Austria

Die GeoSphere Austria verpflichtet sich zur sorgfältigen Ausführung vertraglich übernommener Leistungen und ist bestrebt, den Erfahrungsschatz aus allen bisherigen Aufträgen für den Auftraggeber nutzbar zu machen.

Die Ausführung durch die GeoSphere Austria erfolgt nach den geltenden Grundsätzen unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen. Die GeoSphere Austria ist nicht an Weisungen des Kunden gebunden, wenn diese eine inhaltliche Unrichtigkeit des Gutachtens zur Folge hätten.

Die GeoSphere Austria kann, ohne eine besondere Zustimmung des Kunden, folgende für die Durchführung des Auftrages notwendigen Dinge veranlassen: Besichtigungen, notwendige Untersuchungen, Laborversuche, Fotos, Skizzen, Reisen bis zu einer Entfernung von 150 km (ab Sitz der GeoSphere Austria).

Die GeoSphere Austria führt die ihr erteilten Aufträge unter ihrer persönlichen Verantwortung aus. Das Heranziehen von ihrer Aufsicht unterstehenden Hilfskräften ist zulässig.

Der Kunde wird andere Gutachter während der Laufzeit des Auftrages im Aufgabengebiet der GeoSphere Austria nur nach vorheriger Absprache mit der GeoSphere Austria einsetzen. Die GeoSphere Austria haftet nicht für Gutachten oder Ergebnisse weiterer Sachverständiger oder Fachgutachter.

4. Fristen und Termine

Die GeoSphere Austria hat das Gutachten in einer für sie zumutbaren Zeit zu erstellen. Terminabsprachen gelten nur dann, sofern sie dem Kunden schriftlich zugesichert worden sind.

Die Frist für die Erstellung des Gutachtens beginnt frühestens mit der vollständigen Zurverfügungstellung aller für die Erstellung des Gutachtens erforderlicher Informationen und Unterlagen durch den Kunden zu laufen.

5. Geheimhaltung, Herausgabe von Unterlagen

Die GeoSphere Austria verpflichtet sich, vertrauliche Informationen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Kunden erhält, vertraulich zu behandeln.

Auch die Tatsache der Auftragserteilung selbst wird auf schriftlichen Wunsch des Kunden vertraulich behandelt.

Die GeoSphere Austria wird - über Verlangen des Kunden - alle von ihm übergebenen Unterlagen herausgeben. Bis zur vollständigen Bezahlung ihrer Leistungen einschließlich aller Nebenkosten ist die GeoSphere Austria berechtigt, die Herausgabe der Unterlagen zu verweigern.

Die GeoSphere Austria ist berechtigt, von Unterlagen, die sie an den Kunden zurückgibt, auf eigene Kosten Abschriften oder Fotokopien anzufertigen und zu behalten.

Die GeoSphere Austria ist weiters berechtigt, aus der Tätigkeit für den Kunden gewonnene Erkenntnisse - unter Wahrung der sie treffenden Geheimhaltungspflicht – in jeder von ihr gewünschten Form zu verwerten, insbesondere anderen Gutachten oder wissenschaftlichen Arbeiten zu Grunde zu legen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf allfällige von der GeoSphere Austria dadurch lukrierte Einnahmen.

6. Nutzungsrecht

Der Kunde darf das von ihm in Auftrag gegebene Gutachten nur zu dem in der Auftragserteilung festgelegten Zweck verwenden.

Eine Vervielfältigung und Veröffentlichung des Gutachtens ist – sofern sich nicht schon aus dem Zweck der Beauftragung der GeoSphere Austria anderes ergibt - nur zulässig, wenn die GeoSphere Austria hierzu ihre schriftliche Zustimmung erteilt hat.

Das Gutachten in seiner Gesamtheit steht im Eigentum der GeoSphere Austria.

7. Haftung

Die GeoSphere Austria haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, unabhängig davon, ob es sich um eine vertragliche, außervertragliche oder um eine gesetzliche Anspruchsgrundlage handelt.

Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Eine Haftung der GeoSphere Austria für Mangelfolgeschäden sowie gegenüber Dritten wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Sollte der Kunde das Gutachten oder Teile desselben an Dritte weitergeben, so übernimmt er die persönliche Haftung für Schäden Dritter, die aufgrund des Gutachtens entstehen.

Die GeoSphere Austria haftet insbesondere auch für keine Schäden, die aus einer zweckwidrigen Verwendung des Gutachtens entstehen. Das gilt gleichermaßen im Falle der Verwendung von Gutachtensentwürfen, Gutachtensteilen und –auszügen bzw bei der Verwendung veränderter Gutachtensversionen.

8. Kündigung

Eine Kündigung des Gutachterauftrags ist nur aus wichtigem Grund möglich.

Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Als wichtiger Kündigungsgrund gilt, wenn die GeoSphere Austria in grober Weise gegen die sie treffenden Verpflichtungen verstößt.

Als wichtiger Kündigungsgrund gilt auch, wenn der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, seine Zustimmung zur Einsicht verweigert oder der GeoSphere Austria keinen Zugang zu erforderlichen Informationen und Unterlagen verschafft. Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt vor, wenn der Kunde die GeoSphere Austria in ihrer Arbeit behindert oder sich trotz entsprechender Mahnung durch die GeoSphere Austria fortgesetzt pflichtwidrig verhält.

Im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Auftragsverhältnisses durch die GeoSphere Austria hat diese Anspruch auf vollen Ersatz ihres bereits getätigten Aufwands.

Sonnblick-Observatorium
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Historische Erdbeben
Holzschnitt aus der 'Weltchronik' von Hartmann Schedel, 1493. 'Und der Engel nahm das Rauchfaß und füllte es mit Feuer vom Altar und warf es auf die Erde, und Donner folgten, Getöse, Blitze und Beben.' Offenbarung 8,5 © ZAMG Geophysik Hammerl
Aktuelle Luftgüte
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